Warnung ! Nach dem Lesen dieser Seite haben Sie nicht die nötige Sachkenntnis, um Versuche mit Gefahrstoffen gefahrlos durchführen zu können.
Gefahrstoffe sind nicht nur gefährliche Stoffe oder Zubereitungen (Gemische), sondern unter anderem auch Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse, aus denen gefährliche Stoffe entstehen können.
Aktueller Hinweis : Die Kennzeichnung von Chemikalien und Gemischen in der unten beschriebenen Weise (mit den orangefarbigen Zeichen man nennt sie oft Kennzeichnung nach Gefahrstoffverordnung) ist nicht mehr zulässig. Chemikalien und Gemische müssen nach dem Globalen Harmonisierten System (GHS) gekennzeichnet werden.
Trotzdem sind die hier gegebenen Informationen weiter richtig giftige Stoffe sind immer noch giftig.
Explosionsgefährliche Stoffe (Kennzeichen E) sind Stoffe, die durch Schlag,
Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explodieren können. Auch Stoffe, die explosionsgefährliche Peroxide bilden
können, fallen unter diese Kategorie.
Beispiele sind Ammoniumdichromat, Schwarzpulver und Mischungen von Kaliumchlorat
mit brennbaren Stoffen.
Brandfördernde Stoffe (Kennzeichen O) können zusammen mit brennbaren Stoffen
Brände und Explosionen verursachen oder verstärken.
Beispiele sind Kaliumnitrat und Kaliumpermanganat.
Hochentzündliche Stoffe (Kennzeichen F+) sind Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt
unter 0° C und einem Siedepunkt unter 35° C, außerdem Gase, die sich bei Zimmertemperatur an der Luft
entzünden können.
Beispiele für hochentzündliche Stoffe sind Diethylether und Ethin.
Leichtentzündliche Stoffe (Kennzeichen F) sind unter anderem Flüssigkeiten mit
einem Flammpunkt unter 21° C, die nicht hochentzündlich sind, außerdem Feststoffe, die leicht entzündet
werden können und weiterbrennen.
Beispiele für leichtentzündliche Stoffe sind Toluol und Benzin.
Sehr giftige Stoffe (Kennzeichen T+) haben einen LD50-Wert von unter 25 mg/kg
Körpergewicht (bei oraler Einnahme durch Ratten).
Beispiele für sehr giftige Stoffe sind Brom, weißer Phosphor und Kaliumcyanid.
Giftige Stoffe (Kennzeichen T) haben einen LD50-Wert zwischen 25 und 200 mg/kg
Körpergewicht (Ratte; oral).
Beispiele für giftige Stoffe sind Phenol und Methanol.
Gesundheitsschädliche (Mindergiftige) Stoffe (Kennzeichen Xn) haben einen LD50-Wert
zwischen 200 und 2000 mg/kg Körpergewicht (bei oraler Einnahme durch Ratten).
Beispiele für mindergiftige Stoffe sind Toluol und Kaliumpermanganat.
Reizende Stoffe (Kennzeichen Xi) verursachen Reizungen von Augen und Atemwegen
und Entzündungen der Haut. Ernste Augenschäden können auftreten.
Beispiele für reizende Stoffe sind Natriumcarbonat, Natronlauge (0,5 % bis 2 %) und Salzsäure
(10 % bis 25 %). Noch schwächer konzentrierte Natronlauge bzw. Salzsäure ist kein Gefahrstoff mehr.
Sensibilisierende Stoffe (Kennzeichen Xn) können beim Einatmen oder durch
Hautkontakt Allergien auslösen oder verstärken.
Beispiele für sensibilisierende Stoffe sind Formaldehyd, Kobalt und alle Verbindungen mit sechswertigem Chrom.
Ätzende Stoffe (Kennzeichen C) greifen Gewebe (z.B. Haut) und Materialien an.
Beispiele sind Silbernitrat, Natronlauge (über 2 %) und Salzsäure (über 25 %). Schwächer
konzentrierte Natronlauge bzw. Salzsäure sind reizend.
Umweltgefährliche Stoffe (Kennzeichen N) können für Pflanzen oder Tiere giftig
sein, die Ozonschicht schädigen oder andere schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben.
Beispiele sind Anilin, Brombenzol und Chlor.
Krebserzeugende Stoffe (Kennzeichen T oder Xn und R-Sätze R 45, R 49
oder R 40) werden in 3 Kategorien eingeteilt:
Kategorie 1: Diese Stoffe erzeugen Krebs beim Menschen. Beispiele sind Asbest und Benzol.
Kategorie 2: Diese Stoffe sollten als krebserzeugend für den Menschen angesehen werden (z.B. aufgrund von
Tierversuchen). Beispiele sind Acrylnitril und Bromethan.
Kategorie 3: Diese Stoffe geben Anlass zur Besorgnis, für eine sichere Einstufung liegen aber nicht
genügend Informationen vor. Beispiele sind Acetaldehyd und Dichlormethan.
Fortpflanzungsgefährdende Stoffe (Kennzeichen T oder Xn und R-Sätze
R 60 bis R 63) können die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.
Beispiele sind Blei und alle Bleiverbindungen.
Erbgutverändernde Stoffe (Kennzeichen T oder Xn und R-Sätze R 40 oder
R 46) können vererbbare Schäden verursachen.
Beispiele sind Diethylsulfat und 2-Nitrotoluol.
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